In Italien besteht eine Krankenversicherungspflicht für Studierende. Dies bedeutet, dass ohne eine Krankenversicherung eine Einschreibung nicht möglich ist.
Gesetzliche Krankenversicherung
Wer in der Bundesrepublik Deutschland einer gesetzlichen Krankenversicherung angehört, kann (unter bestimmten Voraussetzungen) aufgrund der Sozialversicherungsabkommen innerhalb der EU die Leistungen der entsprechenden Gebietskrankenkassen des Gastlandes in Anspruch nehmen. Hierfür ist es ratsam, sich eine Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card) ausstellen zu lassen, damit es bei der Kostenübernahme im Krankheitsfall nicht zu Problemen kommt.
Private Versicherung
Des Weiteren besteht immer die Möglichkeit, sich über eine private Krankenversicherung zu erkundigen und so abzusichern. Privatversicherte müssen mit ihrer Krankenkasse klären, ob und für wie lange ein Auslandsschutz besteht.
Meistens heißt das jedoch, dass man an Ort und Stelle bezahlen muss (im Falle eines Unfalls oder einer Operation kann das ein sehr hoher Betrag sein). Dieses Geld wird dann von der zuständigen Krankenkasse ersetzt.
Auslandskrankenversicherung für Italien
Für die meisten Studenten wird eine Auslandskrankenversicherung für Italien nicht erforderlich sein. Solange der Student in Deutschland eingeschrieben ist, muss die deutsche Krankenversicherung weiter bezahlt werden. Mit Italien besteht ein Sozialversicherungsabkommen, damit besteht wenn auch eingeschränkt Versicherungsschutz in Italien, siehe hierzu auch Auslandskrankenversicherung Italien. Alle anderen Studenten sollten jedoch eine Auslandskrankenversicherung abschließen, z. B. den Tarif MAWISTA Student. Wenn Sie bereits in Italien sind und Ihre Auslandskrankenversicherung ist abgelaufen, bieten nur ganz wenige Versicherer eine Anschlussversicherung an, möglich ist z. B. noch Mawista Reisecare. Welche Versicherungen überhaupt sinnvoll sein können, finden Sie unter: Informationen über die Studenten Versicherung.