Möchte man sich nur einige Kurse in Deutschland anrechnen lassen, da man z.B. das Studium an der Heimatuniversität nicht verlängern möchte, oder die Anrechenbarkeit für einen Stipendiengeber vorweisen muss, kann man wie folgt vorgehen:
Beim International Office oder dem Prüfungsamt der Universität kann nachgefragt werden, ob es Formulare gibt, mit denen ein Antrag auf Anrechenbarkeit gestellt werden kann. Diese müssen dann für jeden Kurs ausgefüllt, und zusammen mit einer Kursbeschreibung der Gastuniversität bei der einheimischen Universität eingereicht werden.
Nicht alle Universitäten verfügen über eine zentrale Anlaufstelle, die darüber entscheidet, welche Veranstaltungen als äquivalent angesehen werden. In diesem Fall muss zunächst bestimmt werden, welcher Fachrichtung der jeweilige Kurs an der deutschen Universität angehört. In der Regel verfügen die Institute über Ansprechpersonen für internationale Angelegenheiten. Mit dieser kann dann abgesprochen werden, welche Schritte für eine Anrechnung vorgenommen werden müssen.
Soll ein Abschluss in Deutschland anerkannt werden, so variieren die vorzunehmenden Schritte stark nach dem Fachgebiet, auf dem man den Abschluss erreicht hat. Einen Ansprechpartner bietet in jedem Fall das Bundesministerium für Bildung und Forschung.